Potenzialflächenkomplex für Windenergie in Hattendorf
Im Gebiet Auetal-Hattendorf wurde ein Potenzialflächenkomplex (PFK) zur Windenergienutzung ausgewiesen:
- Lage: ca. 900 m südlich der Ortslage Hattendorf, ca. 900 m westlich der Ortslage Raden, unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Hameln-Pyrmont
- Teilflächen: zwei Teilflächen
- Größe: Teilfläche 1: 7,4 ha; Teilfläche 2: 3,1 ha
- Gesamtgröße: 10,5 ha
Die möglichen Flächen für Windenergie in Hattendorf wurden hinsichtlich verschiedener Aspekte wie Wohnnutzung, Naturschutz und Landschaftsbild geprüft. Nachfolgend eine gegliederte Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
1. Ausgangslage
- Vorhandene Bauleitplanung: keine
- Bestehende Windenergieanlagen: ja, eine Anlage ca. 1.100 m nördlich
2. Abwägungsrelevante Belange
Wohnen und Erholung
- Nächstgelegene Ortslagen (Hattendorf, Raden, Langenfeld) liegen mindestens 900 m entfernt → Immissionsschutzwerte werden eingehalten.
- Einzelgehöfte im Außenbereich ab 560 m Entfernung. Der im Konzept geforderte Mindestabstand von 675 m wird teils unterschritten, der gesetzlich erforderliche Mindestabstand jedoch eingehalten.
- Durch die Lage sind keine unzumutbaren Belastungen durch Lärm, Schattenwurf oder Umfassungswirkung zu erwarten.
- Keine besondere Bedeutung für Naherholung → keine wesentliche Beeinträchtigung.
Natur- und Artenschutz
- Biotopverbund: Teilweise Überschneidung mit Entwicklungsfläche, jedoch ohne Barrierewirkung.
- Rotmilan: Brutplatz ca. 950 m westlich. Flugaktivität im PFK gering. → Mindestabstand von 1.000 m einzuhalten, Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Feldlerche: Brutnachweise vorhanden, jedoch keine artenschutzrechtlich kritische Art.
- Gehölze: Bei Planung Maststandorte ohne Gehölzbestand wählen, Eingriffe kompensieren.
- FFH- und Vogelschutzgebiete: in mindestens 770 m Entfernung. Aufgrund der Entfernung und der Schutzgüter keine relevanten Konflikte.
- Fledermäuse: hohes Vorkommen zu erwarten. Abschaltalgorithmen notwendig, aber keine grundsätzlichen Hinderungsgründe.
Boden, Fläche und Wasser
- Keine schutzwürdigen Böden oder Wasserschutzgebiete betroffen.
- Vorhandene Gräben können bei Planung berücksichtigt werden.
Landschaftsbild
- Teilfläche 01: geringe Bedeutung (ackergeprägt).
- Teilfläche 02: hohe Bedeutung (strukturreiche Landschaft).
- Überlagerung mit LSG „Wesergebirge“; rechtlich keine Ausschlusswirkung, Beeinträchtigungen aber möglich.
Denkmalschutz
- Keine denkmalgeschützten Gebäude im PFK.
- Nahegelegene Denkmäler ausreichend geschützt.
Infrastruktur
- Kreisstraße K 63 verläuft in 100 m Entfernung, ausreichend Abstand.
- Bauhöhenbeschränkung aufgrund militärischer Belange, Referenzanlage (210 m) aber möglich.
Raumordnung
- Keine Konflikte mit der Landes- und Regionalplanung.
3. Zwischenbewertung
- Hauptrisiko: Rotmilan-Brutplatz in 950 m Entfernung. → Durch Schutzmaßnahmen lösbar.
- Landschaftsschutzgebiet wird überlagert, Konflikt aber durch Ausgleichsmaßnahmen handhabbar.
- Insgesamt als geeignet für Windenergienutzung bewertet.
4. Flächenanpassung
- Ausschluss des westlichen Bereichs innerhalb 1.000 m um den Rotmilan-Brutplatz.
5. Abschließende Bewertung
Der Potenzialflächenkomplex Hattendorf (10,2 ha) wird als raumverträglich eingestuft. Nach Reduzierung der Fläche ist eine Festlegung als Vorranggebiet Windenergienutzung möglich.
Download
Die Potenzialfläche in Hattendorf ist im Dokument Anlage 7 Steckbriefe Windenergiegebiete enthalten und steht in voller Länge im Kreistagsinfosystem des Landkreiss Schaumburg unter Vorgang BV-46/2025 als Download zur Verfügung. Federführung: Amt für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung und Mobilität:
Karte: © OpenStreetMap Copyright