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Landschaftsrahmenplan (LRP) und Potenzialflächen für Windenergie in Rodenberg

Der Kartenausschnitt gibt Hinweise auf mögliche Naturschutzgebiete in Rodenberg, Apelern und am Westhang des Deisters. Die Animation zeigt die Potenzialflächen für Windenergie nach der Reduzierung der Fläche auf 14,9 Hektar:
Die Gebiete N 16 Rodenberger Aue, N 43 Riesbach und N 51 Schlierbachniederung sind unmittelbar beeinträchtigt, wenn auf den Potenzialflächen Windkraftanlagen gebaut werden.

Landschaftsrahmenplan und Windenergie Rodenberg - Ausschnitt

Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz

Die drei Auenlandschaften Rodenberger Aue, Riesbach und Schlierbachniederung bilden ein zusammenhängendes, ökologisch hoch bedeutsames System im Süden des Deisters. Sie verbinden Wald- und Offenlandräume, dienen als Brut- und Nahrungshabitate für zahlreiche geschützte Arten – insbesondere für den Schwarzstorch und den Rotmilan – und sichern den Biotopverbund zwischen den feuchten Niederungen und den Hängen des Deisters.
Die geplanten Windenergie-Potenzialflächen liegen teils unmittelbar in diesem Verbundraum. Eine Beeinträchtigung dieser Gebiete hätte gravierende Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Artenvielfalt.

Rodenberger Aue (N 16)

Die Rodenberger Aue erstreckt sich von Egestorf bis zum Mittellandkanal durch eine offene, teils landwirtschaftlich genutzte Niederung. Entlang des Baches wechseln sich Grünland, Staudenfluren und Gehölzsäume ab. Ziel ist die Extensivierung der Auenbereiche und die schrittweise Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland.
Das Gebiet bildet eine Kernfläche des Fließgewässerverbundes und spielt eine zentrale Rolle als Verbindungsraum zwischen feuchten bis frischen Offenlandhabitaten. Besonders hervorzuheben ist seine Funktion als Nahrungshabitat des Schwarzstorches sowie als Brutgebiet des Rotmilans.
Zwischen Ottensen und Rehren, aber auch südlich von Messenkamp, finden sich wichtige Brutreviere dieser Arten.
Bedeutung: Sehr hoch – Brutvögel und Fische
Schutzbedarf: Sicherung als Kernraum im Biotopverbund

Riesbach (N 43)

Der Riesbach zieht sich zwischen Gut Wormsthal und der Rodenberger Aue durch eine abwechslungsreiche Landschaft aus Wald, Grünland und Auen. Wertvoll sind vor allem die naturnahen Bachabschnitte mit Weiden- und Erlen-Eschen-Auwald sowie artenreichen Uferfluren.
Ziel ist die Entwicklung von Acker- zu Grünlandflächen, um die ökologische Qualität langfristig zu erhalten. Das Gebiet ist eine wichtige Kernfläche im Fließgewässerverbund und verbindet feuchte Offenlandbereiche mit den angrenzenden Wäldern.
Der Riesbach ist landesweit bedeutsam als Nahrungshabitat des Schwarzstorches, insbesondere im Abschnitt nördlich von Wiersen, wo er noch mäandriert und von dichten Gehölzsäumen begleitet wird.
Bedeutung: Sehr hoch – Brutvögel
Schutzbedarf: Erhalt der naturnahen Bachabschnitte und Auen

Schlierbach-Niederung (N 51)

Die Schlierbach-Niederung verbindet den Deister mit der Rodenberger Aue. Obwohl der Bachlauf stark ausgebaut ist, haben sich entlang der Gehölzsäume und Hochstaudenfluren wertvolle Feuchtlebensräume entwickelt.
Ziel ist es, die Auenbereiche zu renaturieren und Ackerflächen in extensives Grünland umzuwandeln. Der Unterlauf des Schlierbachs bis zur Rodenberger Aue und ein Nebenbach am Deisterrand sind bedeutsame Nahrungshabitate des Schwarzstorches und bilden einen wesentlichen Abschnitt im ökologischen Verbund zwischen Deister und Rodenberg.
Bedeutung: Sehr hoch – Brutvögel
Schutzbedarf: Sicherung als Verbindungskorridor zwischen Wald und Niederung

Fortschreibung des Landschafts­rahmenplans (LRP)

Wie werden die naturschutzwürdigen Gebiete im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Schaumburg bei der Windenergienutzung berücksichtigt?

Mit dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) und der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP) stehen im Landkreis Schaumburg zwei zentrale Planwerke zur Diskussion, die künftig die räumliche Entwicklung maßgeblich prägen werden. Während das RROP Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie festlegt, definiert der LRP die ökologischen Zielräume für den Natur- und Artenschutz.

Gerade dort, wo naturschutzwürdige Gebiete, Biotopverbünde und sensible Lebensräume bestehen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Windkraft und Naturschutz besonders deutlich. Die planerische Abwägung muss sicherstellen, dass ökologische Schutzräume nicht zugunsten technischer Nutzungen geschwächt werden – denn der Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundes ist ein langfristiges Ziel von Landes- und Kreispolitik.

Mehr über die naturschutzwürdigen Gebiete und das Zielkonzept des LRP erfahren Sie auf dieser Website:

naturschutz-schaumburg.de

Kartenausschnitt: © Landkreis Schaumburg und Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH.

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