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Potenzialflächenkomplex für Windenergie in Rodenberg

Im Gebiet Rodenberg wurde ein Potenzialflächenkomplex (PFK) zur Windenergienutzung ausgewiesen:

  • Lage: ca. 900 m südöstlich der Ortslage Rodenberg, ca. 900 m nördlich der Ortslage
    Feggendorf. Westlich angrenzend an die Waldbereiche des Deisters. Westlich der
    Grenze zur Region Hannover
  • Teilflächen: drei Teilflächen
  • Größe: Teilfläche 1: 75,7 ha; Teilfläche 2: 1,9 ha; Teilfläche 3: 3,6 ha
  • Gesamtgröße: 81,2 ha
Potentialflächen Windkraft Rodenberg

Die möglichen Flächen für Windenergie in Rodenberg wurden hinsichtlich verschiedener Aspekte wie Wohnnutzung, Naturschutz und Landschaftsbild geprüft. Nachfolgend eine gegliederte Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:

1. Ausgangslage

  • Bauleitplanung: Keine bestehende oder geplante windenergiebezogene Bauleitplanung.
  • Vorhandene Anlagen: Keine bestehenden oder geplanten Windenergieanlagen.

2. Prüfkriterien und Einschränkungen

Wohnnutzung und Erholung

  • Die Wohngebiete in Rodenberg, Apelern, Feggendorf und Lauenau liegen mindestens 900 m entfernt – ausreichend, um Lärm- und Schattenwurfgrenzen einzuhalten.
  • Einzelne Wohnnutzungen im Außenbereich liegen 680 m bis 800 m entfernt, ebenfalls mit ausreichendem Abstand.
  • Aufgrund der Windrichtung ist keine unzumutbare Belastung durch Lärm, Schatten oder optische Wirkung zu erwarten.
  • Naherholung wird nicht wesentlich beeinträchtigt, da bereits eine Vorbelastung durch die A2 besteht.

Natur- und Artenschutz

  • Schutzgebiete: Keine Natura-2000- oder Naturschutzgebiete betroffen.
  • Waldnähe: Abstand zum Deister-Waldrand wird durch Flächenanpassung auf > 800 m vergrößert.
  • Rotmilan: Zwei Brutnachweise im Osten des Gebietes (innerhalb 500 m Nahbereich).
    • Bewertung: Hoher Konflikt, daher Ausschluss des östlichen Bereichs.
  • Weitere Rotmilan-Nachweise außerhalb des Nahbereichs führen nicht zu unlösbaren Konflikten.
  • Feldlerche: Brutvorkommen vorhanden, Beeinträchtigungen können im Genehmigungsverfahren ausgeglichen werden.
  • Fledermäuse: Hohe Aktivität zu erwarten → Abschaltalgorithmen erforderlich, aber kein Ausschlusskriterium.

Boden, Wasser und Fläche

  • Schlierbach und kleinere Gewässer verlaufen in ausreichendem Abstand → keine Beeinträchtigung.
  • Heilquellenschutzgebiet Bad Nenndorf und Trinkwasserschutzgebiet Deisterquellen liegen über 600 m entfernt.
  • Schutzwürdige Böden vorhanden, aber Eingriffe sind punktuell und vertretbar.

Landschaftsbild

  • Gebiet überwiegend strukturarmes Ackerland mit geringer landschaftlicher Bedeutung.
  • Lage teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Süd-Deister“, eine Nutzung ist rechtlich dennoch möglich.

Denkmalschutz

  • Keine Denkmäler im Gebiet.
  • Denkmalgeschützte Gebäude in der Umgebung sind durch Abstand und Bebauung ausreichend geschützt.

Infrastruktur und Technik

  • Nähe zu A2, B 442, Freileitung und Kläranlage unproblematisch.
  • Sonderlandeplatz „Am Deister“ steht der Nutzung nicht entgegen, muss aber im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
  • Bauhöhenbeschränkungen militärischer Art lassen die geplanten Anlagenhöhen zu.

Raumverträglichkeit

  • Keine Konflikte mit Zielen der Landes- und Regionalplanung.
  • Abstand zum Vorranggebiet Wald ist ausreichend.

3. Zwischenbewertung

  • Ostbereich ausgeschlossen wegen hoher Konflikte mit Rotmilan-Vorkommen.
  • Restliche Flächen bleiben grundsätzlich geeignet für Windenergienutzung.

4. Angepasster Flächenzuschnitt

  • Ostteil von Teilfläche 01 entfällt, um 1.200 m Abstand zu Brutplätzen einzuhalten.
  • Abstand zum Waldrand des Deisters vergrößert sich auf > 800 m.

5. Abschließende Bewertung

Nach Flächenreduktion wird der Potenzialflächenkomplex Rodenberg (14,9 ha) als raumverträglich eingestuft und als Vorranggebiet Windenergienutzung festgelegt. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist eine erfolgreiche Umsetzung von Windenergieanlagen möglich.

Download

Die Potenzialfläche in Rodenberg ist im Dokument Anlage 7 Steckbriefe Windenergiegebiete enthalten und steht in voller Länge im Kreistagsinfosystem des Landkreiss Schaumburg unter Vorgang BV-46/2025 als Download zur Verfügung. Federführung: Amt für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung und Mobilität:

Kreistagsinfosystem

Karte: © OpenStreetMap Copyright

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