Windpark Auetal gescheitert
Windpark Auetal-Hattendorf:
Gescheitert an der Wirtschaftlichkeit – nicht am Naturschutz
Der geplante Windpark zwischen Hattendorf, Raden und Langenfeld wird vorerst nicht realisiert. Der Projektierer Sabowind hat angekündigt, die Planungen einzustellen. Öffentlich genannt werden veränderte planerische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Was auf den ersten Blick wie ein komplexer Planungskonflikt wirkt, lässt sich bei genauerem Hinsehen auf einen zentralen Punkt zuspitzen: Die wirtschaftlichen Erwartungen an das Projekt ließen sich unter den bestehenden Vorgaben nicht mehr erfüllen.
Wenn Planung nur solange gilt, wie sie sich rechnet
In der öffentlichen Begründung des Projektierers spielen Naturschutz, Landschaftsschutz und Artenschutz keine eigenständige Rolle. Sie tauchen dort auf, wo sie die Umsetzung erschweren und die Rentabilität mindern.
Reduzierte Anlagenhöhen, größere Abstände, Einschränkungen durch militärische Belange oder artenschutzrechtliche Vorgaben – all dies wird als wirtschaftliches Risiko bewertet. Nicht der Standort selbst wird infrage gestellt, sondern die Frage, ob er sich unter den gegebenen Bedingungen noch rechnet.
Damit wird deutlich: Der Maßstab für die Realisierung war nicht die ökologische Verträglichkeit, sondern die wirtschaftliche Machbarkeit.
Gemeinde zwischen Rechtssicherheit und Standortkonflikt
Die Gemeinde Auetal weist den Vorwurf zurück, das Projekt bewusst verzögert zu haben. Stattdessen betont sie, dass eine rechtssichere Planung notwendig gewesen sei. Eine bloße Änderung des Flächennutzungsplans reiche nicht aus, um ein Vorhaben dieser Größenordnung verbindlich zu steuern.
Auch Umwelt- und Artenschutzbelange seien bislang nicht ausreichend geprüft worden. Die Gemeinde wollte – nach eigener Darstellung – vermeiden, vorschnell Baurecht zu schaffen, das später rechtlich angreifbar wäre.
Diese Haltung ist nachvollziehbar. Sie bleibt jedoch formal. Denn auch hier wird nicht die grundsätzliche Eignung des Standorts diskutiert, sondern vor allem der richtige Weg durch das Planungsrecht.
Naturschutz bleibt Randthema
Aus Sicht der Bürgerinitiative zeigt der Fall Auetal ein strukturelles Problem: Naturschutz kommt weder beim Projektierer noch auf kommunaler Ebene als eigenständiges Leitmotiv vor.
Beim Projektierer wird Artenschutz dann relevant, wenn er Erträge schmälert. Auf kommunaler Ebene wird er als rechtliche Pflicht behandelt, nicht als politisches Ziel. Ob ein Standort aufgrund seiner ökologischen Bedeutung grundsätzlich ungeeignet ist, bleibt außen vor.
Besonders deutlich wird dies am Beispiel des Rotmilans: Sein Vorkommen wird nicht als Schutzanliegen diskutiert, sondern als planerischer Faktor, der Abstände erzwingt und damit die Wirtschaftlichkeit beeinflusst.
Ein Projekt beendet – der Konflikt bleibt
Mit dem Rückzug des Projektierers ist das konkrete Vorhaben vorerst beendet. Gleichzeitig wird öffentlich darauf hingewiesen, dass im Gebiet grundsätzlich Baurecht für Windenergie entstehen kann. Ein neuer Projektierer ist damit nicht ausgeschlossen.
Der eigentliche Konflikt bleibt bestehen: Soll die Eignung eines Standorts allein im Genehmigungsverfahren geklärt werden – oder bereits im Vorfeld, mit klarer Priorität für Natur und Landschaft?
Der Windpark Auetal ist nicht am Naturschutz gescheitert. Er ist gescheitert, weil Naturschutz nicht verhandelbar war – und sich das Projekt unter diesen Bedingungen nicht mehr rechnete.
Was nicht in der Lokalpresse steht
Ein kompaktes Dossier zeigt die Punkte, die im Zeitungsbericht fehlten: die Nähe zu den Häusern, die ökologische Bedeutung des Süntel–Auetal-Korridors, Risiken für Wasser und Boden, die mögliche Erweiterung auf bis zu acht Anlagen sowie Auswirkungen auf Siedlungsentwicklung und Immobilienwerte.
WEA Auetal – Überblick & Hintergründe
Geplant war ein Windpark mit bis zu zehn Anlagen in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebiets Hohenstein. Betroffen wären wertvolle Lebensräume geschützter Arten sowie ein prägendes Landschaftsbild in der Süntel-Region.
Geschätzte Investition und wirtschaftliche Dimensionen
Für das Projekt wurden Investitionskosten von über 140 Millionen Euro veranschlagt. Es waren sechs bis zehn Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 246 Metern vorgesehen.
Brandgefahr und Risiken durch aktiven Steinbruch
Sprengungen im nahegelegenen Steinbruch können Erschütterungen im Untergrund verursachen. Schäden an Fundamenten und Anlagen sowie ein erhöhtes Brandrisiko in Waldnähe gelten als zentrale Risikofaktoren.
Titelbild: © Google Earth – modifiziert.

