RROP Schaumburg
Regionales Raumordnungsprogramm 2025 –
Jetzt Stellung nehmen
Was der RROP-Entwurf für Natur, Landschaft und Windenergie im Landkreis Schaumburg bedeutet
Der neue Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreis Schaumburg liegt vor. Damit beginnt eine entscheidende Phase für die räumliche Entwicklung unserer Region – für mindestens die kommenden zehn Jahre.
Was auf den ersten Blick technisch klingt, hat unmittelbare Auswirkungen auf unsere Landschaft, auf Schutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen – und nicht zuletzt auf die weitere Steuerung der Windenergie.
Die Frist: 09. Februar bis 26. März 2026
Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft vom
09. Februar 2026 bis einschließlich 26. März 2026.
Innerhalb dieses Zeitraums können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht einreichen.
Nach Ablauf der Frist sind neue Stellungnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Wer sich beteiligen möchte, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob die eigene Gemarkung, benachbarte Landschaftsräume oder Schutzgebiete betroffen sind.
Worum geht es im RROP?
Das Regionale Raumordnungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument der Regionalplanung. Es legt fest,
- wo Vorranggebiete ausgewiesen werden,
- welche Flächen dem Natur- und Landschaftsschutz dienen,
- wie Siedlungsentwicklung und Infrastruktur gesteuert werden,
- und wie Nutzungskonflikte abgewogen werden.
Rechtsverbindlich wird das RROP nach dem Satzungsbeschluss durch den Kreistag. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die gedruckte Originalfassung im Maßstab 1:50.000 – digitale Darstellungen im Geoportal dienen lediglich der Information.
Natur- und Landschaftsschutz: Ein sensibler Bereich
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Festlegungen zu:
- Vorranggebiet Natur und Landschaft
- Vorranggebiet Biotopverbund – flächenhaft
Gerade im Schaumburger Land mit seinen strukturreichen Offenlandschaften, Waldgebieten und sensiblen Übergangsräumen entscheidet die planerische Festlegung darüber, ob Biotopverbindungen gestärkt oder geschwächt werden.
Der Umweltbericht bewertet die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Für Bürgerinnen und Bürger lohnt es sich, diesen Teil besonders sorgfältig zu lesen.
Windenergie: Steuerung oder Ausweitung?
Im Zusammenhang mit der Energiewende hat das RROP eine Schlüsselfunktion. Es legt fest, wo Windenergie räumlich gesteuert wird und wo andere Belange – etwa Naturschutz, Landschaftsbild oder Siedlungsabstände – Vorrang erhalten.
Für viele Menschen stellt sich daher die Frage:
- Werden neue Flächenkulissen vorbereitet?
- Wie werden bestehende Schutzbereiche berücksichtigt?
- Sind Zielkonflikte nachvollziehbar abgewogen?
- Stimmen textliche Festsetzungen und zeichnerische Darstellung überein?
Die Regionalplanung entscheidet nicht über einzelne Anlagen, wohl aber über die langfristige Struktur unserer Landschaft.
So können Bürger Stellung nehmen
Stellungnahmen sind möglich:
- per E-Mail an rrop.entwurf@schaumburg.de
- schriftlich an den Landkreis Schaumburg, Amt für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung, Mobilität, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen
- mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung
Die Unterlagen können im Kreishaus in Stadthagen eingesehen werden. Eine sorgfältige Bezugnahme auf konkrete Kapitel oder Kartenausschnitte erhöht die Nachvollziehbarkeit einer Stellungnahme.
Warum sich Beteiligung lohnt
Regionalplanung ist kein abstrakter Verwaltungsakt. Sie bestimmt, wie sich Landschaftsräume entwickeln, welche Schutzkulissen Bestand haben und wo technische Infrastruktur ihren Platz findet.
Gerade in einem Landkreis wie Schaumburg mit hohem Naturwert und wachsendem Nutzungsdruck ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wichtiges Korrektiv. Wer seine Perspektive einbringt, trägt dazu bei, dass planerische Entscheidungen transparent und fachlich fundiert bleiben.
Die Frist endet am 26. März 2026. Jetzt ist der Zeitpunkt, genau hinzusehen.
Zusätzlich sind die Dokumente online abrufbar. Die zeichnerische Darstellung ist über das Geoportal des Landkreises einsehbar:
Titelfoto: © 2022 Google Street View.

