Was nicht in der Lokalpresse steht
Hattendorf im Wandel –
eine Erweiterung der Windkraftfläche und die Folgen
Ein faktenbasiertes Dossier der Bürgerinitiative Windenergie
Die Gemeinde Auetal prüft die Möglichkeit, die im RROP ausgewiesenen zehn Hektar Windenergiefläche in Hattendorf zu erweitern. Nach Bewertung der fachlichen, rechtlichen und örtlichen Rahmenbedingungen kommt die Bürgerinitiative zu dem Schluss:
Eine Erweiterung ist weder planerisch sinnvoll noch für den Ort verträglich.
Die folgenden Punkte erläutern die zentralen Gründe.
1. Die Abstände zur Wohnbebauung sind bereits jetzt minimal
Hattendorf liegt eng gefasst zwischen Ortslage, Einzelgehöften und Splittersiedlungen. Die geltenden 900 Meter Siedlungsabstand – schon als „großzügig“ bezeichnet – sind die untere Grenze dessen, was fachlich vertretbar ist. Eine Erweiterung würde:
- Wohnhäusern und Gärten deutlich näher rücken,
- Schattenwurfzeiten erhöhen,
- Geräusch- und Infraschallbelastung verstärken,
- zu rechtlichen Konflikten führen, da geringere Abstände kaum haltbar wären.
2. Der Natur- und Artenschutz ist in Hattendorf besonders sensibel
Die beiden Flächen liegen in einem ökologisch bedeutenden Übergangsraum aus Wald, Feld und Offenland. Dieser Bereich bildet einen wichtigen Korridor zwischen dem Süntel und dem Auetal. Eine Erweiterung birgt erhöhte Risiken:
- Rotmilan- und Bussardkollisionen,
- Beeinträchtigung von Fledermauspopulationen,
- Verlust wertvoller Jagd- und Rückzugsräume,
- Zerschneidung der Kulturlandschaft.
3. Wasserhaushalt und Bodenstrukturen sind störanfällig
Das Gebiet liegt in einer Zone mit sensibler Hanglage, Durchströmung und wechselnden Untergrundstrukturen. Zusätzliche Bau- und Erschließungseingriffe könnten:
- Bodenverdichtungen verstärken,
- Abfluss- und Versickerungsprozesse verändern,
- Einzugsgebiete belasten,
- im Störfall Natur- und Wasserschutzgebiete gefährden.
4. Planungsrechtliche Spielräume sind begrenzt und risikobehaftet
Die RROP-Flächen basieren auf einem detaillierten Ausschlussverfahren. Jegliche Erweiterung oder Verringerung der Abstände müsste von der Gemeinde selbst fachlich begründet werden – mit erhöhten Risiken für:
- Rechtssicherheit,
- Genehmigungsverfahren,
- mögliche Anfechtungen.
Selbst das Planungsbüro wies darauf hin, dass „nicht mehr an vielen Stellen geschraubt werden“ könne.
5. Bis zu acht Anlagen wären ein übermäßiger Eingriff
Wird die Fläche erweitert, wären rechnerisch bis zu acht Windkraftanlagen möglich – statt derzeit drei bis vier. Dies würde bedeuten:
- neue Dominanzzonen im Landschaftsbild,
- stärkere Verschattung,
- deutliche Beeinträchtigung des Ortscharakters,
- sinkende Erholungsqualität.
Für ein Dorf wie Hattendorf wäre dies unverhältnismäßig.
6. Keine Notwendigkeit für die RROP-Ziele
Der Landkreis hat klar bestätigt:
- Die Teilflächenziele sind erfüllt.
- Es besteht keine fachliche Notwendigkeit, die Fläche in Hattendorf auszuweiten.
- Der Bedarf ist planerisch abgedeckt.
Eine Erweiterung wäre daher politisch motiviert, aber fachlich nicht zwingend.
7. Auswirkungen auf die zukünftige Siedlungsentwicklung
Hattendorf hat grundsätzlich Potenzial für eine behutsame Weiterentwicklung als Wohnstandort – ein Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger. Durch eine Erweiterung der Windkraftflächen würden:
- potenzielle Siedlungsflächen durch Abstandsregeln blockiert,
- Entwicklungsmöglichkeiten langfristig eingeschränkt,
- die Perspektive für junge Familien und neue Bürger erheblich geschwächt.
8. Enttäuschung bei Zugezogenen und Wertverluste von Immobilien
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren Häuser gekauft, saniert oder neu gebaut – im Vertrauen auf die bisherige Ortsqualität. Eine Erweiterung könnte:
- zu Enttäuschungen bei Zugezogenen führen,
- Wertverluste bei Bestandsimmobilien verursachen,
- die Vermarktbarkeit von erschlossenen, aber unbebauten Baugrundstücken massiv verschlechtern,
- die Attraktivität des Dorfes als Wohnstandort dauerhaft mindern.
Dies betrifft insbesondere Familien, die in unmittelbarer Nähe investiert haben.
Fazit
Hattendorf ist landschaftlich, ökologisch und siedlungsstrukturell ein besonders sensibler Raum. Die bestehenden zehn Hektar bilden das maximale vertretbare Maß. Eine Erweiterung würde:
- die Wohnqualität beeinträchtigen,
- Natur und Wasserhaushalt belasten,
- das Ortsbild verändern,
- rechtliche Risiken schaffen,
- die Entwicklung des Dorfes blockieren,
- Immobilienwerte gefährden.
Daher lautet die klare Position der Bürgerinitiative:
Die Fläche in Hattendorf darf nicht erweitert werden – die vorhandenen zehn Hektar sind die Grenze.
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Warum das passiert – und wie wir damit umgehen können – erklären wir auf unserer Seite „Medien“. Dort zeigen wir, warum es wichtig ist, Berichte kritisch zu lesen und sich mehrere Quellen anzuschauen. Nur so kann man sich ein eigenes, vollständigeres Bild machen.
Titelbild: Offenlandfläche südlich von Hattendorf.

