Windenergieanlagen und Rechtsschutz

Rechtliches Vorgehen…
gegen Windkraftplanungen nach Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und weiterer gesetzlicher Änderungen ab 1.2.2023
- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegen WKAen vorzugehen, bleiben erhalten.
- Dem vorangehenden Planverfahren für Vorrangflächen durch Länder, Regionalplaner und Kommunen kommt nunmehr hohe Bedeutung zu. Es gilt, bereits in diesen Planverfahren massiv gegen die Ausweisung vorzugehen. Hier werden die Weichen für die Windkraftnutzung gestellt.
- Die bisherigen Rechtsbehelfe (Widerspruch bzw. Klage und einstweilige Verfahren) bestehen weiterhin.
Der Deutsche Bundestag hat auf Anregungen des Wirtschaftsministers Habeck und der „Ampelkoalition“ zwischenzeitlich verschiedene Gesetzesänderungen bzw. Gesetzesergänzungen zugunsten der Windkraft vorgenommen. Diese Änderungen finden vor allem Niederschlag im EEG, im Baugesetzbuch, im „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie im Bundesnaturschutzgesetz. Durch diese Änderungen soll der Ausbau der Windkraft erleichtert werden. Tatsächlich gehen diese Änderungen aber vollständig zulasten der betroffenen Anwohner, des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes. Hierbei wird bewusst in Kauf genommen, dass Artenschutz und Biodiversität massiven Schaden nehmen, der nicht wiedergutzumachen ist…
Titelbild: Montage – Windräder: Cristina Barrios / Law: succo – pixabay.com