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Risiko Bürgerenergie

Bürgerenergie Windpark - symbolisch

Wenn der Windpark zur finanziellen Belastung wird

Die Idee klingt überzeugend: Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an einem Windpark, profitieren von Pachteinnahmen, Gewerbesteuern und einer angeblich sicheren Rendite. Bürgerenergie wird oft als demokratisches Erfolgsmodell der Energiewende dargestellt. Doch die Realität kann deutlich komplizierter aussehen. Der Fall des Bürgerwindparks Neuengörs in Schleswig-Holstein zeigt exemplarisch, welche technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken hinter solchen Projekten stehen können.

Vom Zukunftsprojekt zum Rechtsstreit

Bereits 2021 plante der Bürgerwindpark Neuengörs das sogenannte Repowering älterer Anlagen. Die Wahl fiel auf die damals neue Windkraftgeneration „5.X“ des Herstellers Siemens-Gamesa. Die Erwartungen waren hoch: moderne Technik, höhere Stromerträge und bessere Wirtschaftlichkeit.

Nach Darstellung der Betreiber verliefen die Vertragsverhandlungen zunächst positiv. Genehmigungen wurden eingeholt, Planungen liefen, Zusatzvereinbarungen unterschrieben. Doch der entscheidende, vollständig unterzeichnete Kaufvertrag kam offenbar nie zurück. Stattdessen folgten Verzögerungen und schließlich die Nachricht über technische Probleme der neuen Anlagenserie.

Der Zeitpunkt war kritisch. Andere Betreiber meldeten bereits massive Ausfälle und technische Schwierigkeiten bei den Anlagen der Baureihen 4.X und 5.X. Siemens-Gamesa veröffentlichte Gewinnwarnungen. Für Neuengörs begann eine Hängepartie mit erheblichen finanziellen Risiken.

Hoher Zeitdruck und neue Zusatzkosten

Für Bürgerwindparks ist Zeit ein entscheidender Faktor. Genehmigungen laufen aus, Finanzierungskosten steigen und Investoren erwarten Ergebnisse. In Neuengörs musste kurzfristig auf einen anderen Hersteller ausgewichen werden. Die Wahl fiel auf Anlagen von Nordex.

Doch ein Herstellerwechsel bedeutet nicht einfach nur andere Windräder. Zahlreiche Planungen mussten angepasst, technische Unterlagen neu eingereicht und zusätzliche Infrastruktur errichtet werden. Allein die Anpassungen sollen laut Gutachten rund 500.000 Euro gekostet haben.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die neuen Anlagen erzeugen offenbar weniger Strom als ursprünglich kalkuliert. Damit sinken die erwarteten Einnahmen über die gesamte Laufzeit des Projekts. Genau daraus leitet der Bürgerwindpark seine Schadensersatzforderung in Höhe von 6,6 Millionen Euro gegen Siemens Gamesa ab.

Bürgerenergie bedeutet auch unternehmerisches Risiko

Der Fall zeigt ein Problem, das in öffentlichen Debatten häufig kaum erwähnt wird: Bürgerenergieprojekte tragen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Viele Beteiligte verstehen ihre Investition als regionales Gemeinschaftsprojekt mit politischer Unterstützung und vermeintlich stabilen Rahmenbedingungen. Tatsächlich handelt es sich aber um komplexe Industrie- und Infrastrukturprojekte mit hohen technischen und finanziellen Unsicherheiten.

Besonders kritisch wird es, wenn neue Anlagentypen noch nicht ausreichend erprobt sind. Technische Probleme, Lieferverzögerungen oder geringere Verfügbarkeiten können die gesamte Wirtschaftlichkeit eines Projekts gefährden.

Im Fall Nortorf berichten Betreiber sogar von Verfügbarkeiten von lediglich 70 Prozent statt der vertraglich zugesicherten 98 Prozent. Die Folge seien Einnahmeausfälle von über einer Million Euro pro Windrad. Einzelne Projekte standen nach Angaben der Betreiber zeitweise sogar vor der Insolvenz.

Auch Gemeinden tragen indirekt das Risiko

Oft wird Bürgerwindkraft mit zusätzlichen Einnahmen für Kommunen beworben. Doch auch diese Kalkulation ist keineswegs garantiert. Wenn Windparks weniger Strom erzeugen als geplant oder wirtschaftlich unter Druck geraten, sinken auch die Gewerbesteuereinnahmen.

Gerade kleinere Gemeinden kalkulieren inzwischen teilweise mit langfristigen Einnahmen aus Windkraftprojekten. Fallen diese geringer aus als erwartet, entstehen neue Haushaltsprobleme. Im Fall Neuengörs spricht der Bürgermeister von hunderttausenden Euro weniger Einnahmen über die kommenden Jahrzehnte.

Damit wird deutlich: Die Risiken betreffen nicht nur einzelne Investoren, sondern auch kommunale Haushalte und regionale Finanzplanungen.

Schlechte Karten vor Gericht

Besonders brisant ist nun die juristische Entwicklung. Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hamburg deutet sich an, dass die Betreiber nur geringe Erfolgsaussichten haben könnten.

Die zuständige Richterin vertritt offenbar die Auffassung, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei, da die entscheidende Unterschrift von Siemens-Gamesa fehle. Damit könnte die zentrale Grundlage der Schadenersatzforderung entfallen.

Für die Betreiber wäre das ein schwerer Rückschlag. Denn selbst wenn erhebliche Vorleistungen erbracht wurden und wirtschaftliche Schäden entstanden sind, ist eine erfolgreiche Klage ohne eindeutig geschlossenen Vertrag juristisch schwierig.

Nun wird offenbar über einen Vergleich nachgedacht.

Wie hoch könnten Anwalts- und Gerichtskosten werden?

Bei einem Streitwert von 6,6 Millionen Euro bewegen sich die Prozesskosten in einer Größenordnung, die viele Bürger unterschätzen dürften. Bereits die Gerichtskosten können sich in erster Instanz auf deutlich über 100.000 Euro belaufen. Hinzu kommen die Anwaltskosten beider Seiten. Selbst bei einem Vergleich entstehen erhebliche Gebühren.

Realistisch erscheint insgesamt eine Größenordnung von etwa 250.000 bis 500.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten — möglicherweise auch darüber hinaus, abhängig vom Umfang der Gutachten, der Dauer des Verfahrens und der Kostenverteilung im Vergleich. Kommt es zu weiteren Instanzen oder umfangreichen technischen Gutachten, können die Kosten nochmals deutlich steigen.

Gerade bei Bürgerenergieprojekten stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wer trägt am Ende diese Risiken? Häufig sind es Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Beteiligungen, Einlagen oder kommunalen Erwartungen an Projekten beteiligen, deren wirtschaftliche und technische Risiken sie kaum vollständig überblicken können.

Der Fall Neuengörs als Warnsignal

Der Fall Neuengörs zeigt beispielhaft, dass Bürgerwindparks keineswegs automatisch sichere oder planbare Investitionen sind. Technische Probleme, unsichere Lieferketten, juristische Streitigkeiten und schwankende Erträge können Projekte massiv belasten.

Die öffentliche Diskussion konzentriert sich häufig auf Klimaziele, Ausbauzahlen und politische Vorgaben. Deutlich seltener wird darüber gesprochen, dass Bürgerenergieprojekte auch unternehmerische Hochrisikoprojekte sein können — mit allen Folgen für Investoren, Gemeinden und regionale Haushalte.

Titelfoto: © Magnific – symbolisch.

Schlagworte: #EEG#Windpark#Klagen#Planungsfehler#Energiepolitik

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