RROP Schaumburg
Regionales Raumordnungsprogramm 2025 –
Jetzt Stellung nehmen
Was der RROP-Entwurf für Natur, Landschaft und Windenergie im Landkreis Schaumburg bedeutet
Der neue Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreis Schaumburg liegt vor. Damit beginnt eine entscheidende Phase für die räumliche Entwicklung unserer Region – für mindestens die kommenden zehn Jahre.
Was auf den ersten Blick technisch klingt, hat unmittelbare Auswirkungen auf unsere Landschaft, auf Schutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen – und nicht zuletzt auf die weitere Steuerung der Windenergie.
Die Frist endet am 26. März 2026
Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft vom
09. Februar 2026 bis einschließlich 26. März 2026.
Innerhalb dieses Zeitraums können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht einreichen.
Nach Ablauf der Frist sind neue Stellungnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Wer sich beteiligen möchte, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob die eigene Gemarkung, benachbarte Landschaftsräume oder Schutzgebiete betroffen sind.
Worum geht es im RROP?
Das Regionale Raumordnungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument der Regionalplanung. Es legt fest,
- wo Vorranggebiete ausgewiesen werden,
- welche Flächen dem Natur- und Landschaftsschutz dienen,
- wie Siedlungsentwicklung und Infrastruktur gesteuert werden,
- und wie Nutzungskonflikte abgewogen werden.
Rechtsverbindlich wird das RROP nach dem Satzungsbeschluss durch den Kreistag. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die gedruckte Originalfassung im Maßstab 1:50.000 – digitale Darstellungen im Geoportal dienen lediglich der Information.
Natur- und Landschaftsschutz: Ein sensibler Bereich
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Festlegungen zu:
- Vorranggebiet Natur und Landschaft
- Vorranggebiet Biotopverbund – flächenhaft
Gerade im Schaumburger Land mit seinen strukturreichen Offenlandschaften, Waldgebieten und sensiblen Übergangsräumen entscheidet die planerische Festlegung darüber, ob Biotopverbindungen gestärkt oder geschwächt werden.
Der Umweltbericht bewertet die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Für Bürgerinnen und Bürger lohnt es sich, diesen Teil besonders sorgfältig zu lesen.
Windenergie: Steuerung oder Ausweitung?
Im Zusammenhang mit der Energiewende hat das RROP eine Schlüsselfunktion. Es legt fest, wo Windenergie räumlich gesteuert wird und wo andere Belange – etwa Naturschutz, Landschaftsbild oder Siedlungsabstände – Vorrang erhalten.
Für viele Menschen stellt sich daher die Frage:
- Werden neue Flächenkulissen vorbereitet?
- Wie werden bestehende Schutzbereiche berücksichtigt?
- Sind Zielkonflikte nachvollziehbar abgewogen?
- Stimmen textliche Festsetzungen und zeichnerische Darstellung überein?
Die Regionalplanung entscheidet nicht über einzelne Anlagen, wohl aber über die langfristige Struktur unserer Landschaft.
So können Bürger Stellung nehmen
Stellungnahmen sind möglich:
- per E-Mail an rrop.entwurf@schaumburg.de
- schriftlich an den Landkreis Schaumburg, Amt für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung, Mobilität, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen
- mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung
Die Unterlagen können im Kreishaus in Stadthagen eingesehen werden. Eine sorgfältige Bezugnahme auf konkrete Kapitel oder Kartenausschnitte erhöht die Nachvollziehbarkeit einer Stellungnahme.
Warum sich Beteiligung lohnt
Regionalplanung ist kein abstrakter Verwaltungsakt. Sie bestimmt, wie sich Landschaftsräume entwickeln, welche Schutzkulissen Bestand haben und wo technische Infrastruktur ihren Platz findet.
Gerade in einem Landkreis wie Schaumburg mit hohem Naturwert und wachsendem Nutzungsdruck ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wichtiges Korrektiv. Wer seine Perspektive einbringt, trägt dazu bei, dass planerische Entscheidungen transparent und fachlich fundiert bleiben.
Die Frist endet am 26. März 2026. Jetzt ist der Zeitpunkt, genau hinzusehen.
Zusätzlich sind die Dokumente online abrufbar. Die zeichnerische Darstellung ist über das Geoportal des Landkreises einsehbar:
Unser Service für Sie:
Modifizierte interaktive Karte der zeichnerischen Darstellung
Wenn Sie selbst Änderungen vornehmen möchten:
Oben rechts Karte & Werkzeuge klicken, weiter mit Ebenen und Legende,
dann das + bei Raum- und Bauleitplanung
und das + bei Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) klicken.
Geklickte Kästchen führen zur entsprechenden Darstellung auf der Karte. Der Kartenmaßstab wird unterhalb der Karte eingestellt. Er kann auch mit dem Mausrad verändert werden. Die Bedienung auf Smartphones und Tablets gelingt am besten mit einem Stift.
Weitere Informationen auf unseren Seiten und den Beiträgen:
Seiten
Potenzialflächen » Windenergienutzung in Hattendorf.
Trinkwasserschutz » Potenzialflächen Hattendorf in der Nähe von Schutzgebieten.
Windpark Auetal » Besteht Brandgefahr durch Sprengungen im nahe gelegenen Steinbruch?
Potenzialflächen » Windenergienutzung in Rodenberg.
Landschaftsrahmenplan und Potenzialflächen » Windenergienutzung und LRP in Rodenberg.
Beiträge
Regionalplanung Schaumburg » Vom Entwurf zur Umsetzung.
Leben mit Windrädern » Die Erfahrungen von Britta Benecke. Vom Befürworten zum Zweifeln.
Windkraft-Kritik im Landtag » Kritik an Windkraft erreicht den Landtag.
Windrad stürzt zu Boden » Windrad-Kollaps im Münsterland: 125-Meter-Anlage stürzt ein.
Grüner Erpressungsversuch » Windräder am Deisterhang hat die Politik klar abgelehnt.
Windkraft kontra Vogelschutz » Dilemma zwischen Klimaschutz und Artenvielfalt.
Rekordabschaltung bei Erneuerbaren » Stromnetz am Limit: Drosseln von Wind- und Solaranlagen.
Windrad Bürgerbeteiligung » Warnung vor Windrad Bürgerbeteiligung!
Tierische Kriminalfälle » Berichte regen zum Nachdenken an: Windkraft kontra Vogelschutz.
Auetal: Wildkatzen und Windkraft » Die Wildkatze – ein Schattenwesen in Gefahr!
Petition Windpark im Auetal » Stoppt den Windpark zwischen Hattendorf–Raden–Langenfeld!
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP)
Wie werden die naturschutzwürdigen Gebiete im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Schaumburg bei der Windenergienutzung berücksichtigt?
Mit dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) und der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP) stehen im Landkreis Schaumburg zwei zentrale Planwerke zur Diskussion, die künftig die räumliche Entwicklung maßgeblich prägen werden. Während das RROP Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie festlegt, definiert der LRP die ökologischen Zielräume für den Natur- und Artenschutz.
Gerade dort, wo naturschutzwürdige Gebiete, Biotopverbünde und sensible Lebensräume bestehen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Windkraft und Naturschutz besonders deutlich. Die planerische Abwägung muss sicherstellen, dass ökologische Schutzräume nicht zugunsten technischer Nutzungen geschwächt werden – denn der Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundes ist ein langfristiges Ziel von Landes- und Kreispolitik.
Mehr über die naturschutzwürdigen Gebiete und das Zielkonzept des LRP erfahren Sie auf dieser Website:
Titelfoto: © 2022 Google Street View.

