Genehmigungsverfahren
Das Vorhaben
Für den Ortsteil Eimbeckhausen der Stadt Bad Münder wurde die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 262,5 Metern genehmigt.
Diese Seite ist Teil der Dokumentation WEA Eimbeckhausen und erläutert das Genehmigungsverfahren.
Dokumentationsstand
August 2026 (letzte Aktualisierung: 5. August 2026). Grundlage sind behördliche Genehmigungsunterlagen, Fachgutachten sowie öffentlich zugängliche Dokumente. Die Dokumentation wird fortlaufend ergänzt.
Projekt und Standort
Projektentwickler ist die BayWa r.e.. Der geplante Standort befindet sich in der Nähe des Naturschutzgebiets Walterbachtal und unweit der Grenze zum Landkreis Schaumburg. Aufgrund ihrer Höhe wird die Anlage das Landschaftsbild weit über den unmittelbaren Standort hinaus prägen.
Genehmigung nach § 6 WindBG
Das Vorhaben wurde im sogenannten beschleunigten Genehmigungsverfahren nach § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) geprüft.
Dieses Verfahren unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem klassischen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel des Gesetzgebers ist es, Genehmigungen innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete zu beschleunigen.
Im Verfahren wurden unter anderem die Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Schall, Schattenwurf sowie weitere immissionsschutzrechtliche Belange geprüft.
Keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen mit Einwendungsmöglichkeit fand im Genehmigungsverfahren nicht statt.
Viele Bürgerinnen und Bürger erfuhren deshalb erst nach Erteilung der Genehmigung von den Einzelheiten des Vorhabens. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht eine transparente Dokumentation der zugrunde liegenden Unterlagen und Bewertungen.
Die Genehmigungsunterlagen
Dem Genehmigungsverfahren liegen zahlreiche Fachgutachten und Stellungnahmen zugrunde. Hierzu gehören unter anderem:
- Genehmigungsbescheid
- FFH-Vorprüfung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Schallimmissionsprognose
- Schattenwurfprognose
Diese Dokumente bilden die fachliche Grundlage der behördlichen Entscheidung. Sie werden auf den folgenden Seiten schrittweise ausgewertet und erläutert.
Dokumentation statt Spekulation
Das Ziel dieser Dokumentation ist keine Vorverurteilung einzelner Beteiligter. Vielmehr möchten wir nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage die Genehmigung erteilt wurde und welche Fragen sich aus den verfügbaren Unterlagen ergeben.
Dabei stützen wir uns auf Originaldokumente, behördliche Auskünfte sowie öffentlich zugängliche Informationen. Neue Erkenntnisse werden fortlaufend ergänzt.
Der weitere Verlauf
Mit der Genehmigung ist das Verfahren nicht zwangsläufig abgeschlossen. Neben möglichen Rechtsbehelfen spielen auch die Umsetzung der Auflagen, spätere Kontrollmessungen sowie die Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben eine wichtige Rolle.
Die weiteren Entwicklungen werden wir auf dieser Website dokumentieren und anhand der verfügbaren Unterlagen sachlich einordnen.
Illustration: Manfred Bartsch – erstellt mit OpenAI ChatGPT.


