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Avifauna und Anlagenstandorte

Ein avifaunistisches Fachgutachten aus 2021 dokumentiert Rotmilan, Schwarzstorch und drei damals geplante Windenergieanlagen. Welche Bedeutung haben die Untersuchungen für den 2026 genehmigten Standort?

Das Vorhaben

Für den Ortsteil Eimbeckhausen der Stadt Bad Münder wurde die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 262,5 Metern genehmigt.
Diese Seite behandelt den Teilbereich „Avifauna und Anlagenstandorte“ der Dokumentation WEA Eimbeckhausen.

Dokumentationsstand
Oktober 2026 (letzte Aktualisierung: 22.10.2026). Grundlage sind behördliche Genehmigungsunterlagen, Fachgutachten sowie öffentlich zugängliche Dokumente. Die Dokumentation wird fortlaufend ergänzt.

Vogelwelt und Windenergie – Untersuchungen aus den Jahren 2020 und 2021

Bereits mehrere Jahre vor der Genehmigung der heutigen Windenergieanlage wurden im Raum Eimbeckhausen umfangreiche Untersuchungen zur Vogelwelt durchgeführt.

Auftraggeber war die NWind GmbH, die damals ein Repowering des bestehenden Windparks mit drei neuen Windenergieanlagen plante. Mit den Untersuchungen wurde das Fachbüro BMS-Umweltplanung beauftragt.

Das im November 2021 fertiggestellte avifaunistische Fachgutachten dokumentiert Brutvogelvorkommen, Flugbewegungen und die Raumnutzung verschiedener Vogelarten. Besondere Aufmerksamkeit galt windenergiesensiblen Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch.

Die Untersuchungen sollten klären, welche Bedeutung der Landschaftsraum als Brut-, Nahrungs- und Fluggebiet besitzt und welche möglichen Konflikte sich aus den damals vorgesehenen Anlagenstandorten ergeben könnten.

Drei ursprünglich geplante Anlagenstandorte

Die Übersichtskarte des Fachgutachtens zeigt drei geplante Windenergieanlagen nördlich der Bundesstraße B442 zwischen Hülsede, Messenkamp und Eimbeckhausen.

Um diese Standorte wurden Untersuchungsradien von 500, 1.000, 1.500 und 3.000 Metern festgelegt.

Die Untersuchungsgebiete der Jahre 2020 und 2021 sind auf der Karte unterschiedlich gekennzeichnet. Ihre Abgrenzungen weichen teilweise voneinander ab.

Diese räumliche Zuordnung ist wichtig, weil die Ergebnisse der Vogelerfassungen immer im Zusammenhang mit den untersuchten Flächen und den damals geplanten Anlagenstandorten betrachtet werden müssen.

Schwarzstorch fliegt im Wald
Schwarzstorch im Flug. Die Untersuchungen aus den Jahren 2020 und 2021 dokumentieren die Bedeutung der Bachniederungen im Umfeld von Eimbeckhausen als Nahrungsräume.
Foto: © vladimircech / magnific.com.
WEA Eimbeckhausen Übersichtskarte Avifauna 2021
Untersuchungsgebiete 2020 und 2021 mit den drei ursprünglich geplanten Windenergieanlagen. Die farbigen Linien kennzeichnen die jeweiligen Untersuchungsradien. Quelle: BMS-Umweltplanung, November 2021, Karte 1.

Vertiefende Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan

Der Rotmilan gehört zu den Vogelarten, die bei der Planung von Windenergieanlagen besonders berücksichtigt werden müssen. Aufgrund seines Flug- und Nahrungssuchverhaltens besteht grundsätzlich ein Kollisionsrisiko mit den Rotorblättern.

Im Rahmen der Untersuchungen 2021 wurden die Flugbewegungen des Rotmilans deshalb vertieft erfasst.

An insgesamt 15 Untersuchungsterminen beobachteten mehrere Fachleute gleichzeitig das Untersuchungsgebiet. Dabei wurden Flugrichtung, Flughöhe, Aufenthaltsdauer und Verhalten der beobachteten Tiere dokumentiert.

Der gesamte Beobachtungsaufwand betrug 342 Stunden. Damit wurden die damals geltenden fachlichen Anforderungen an eine vertiefende Raumnutzungsanalyse nach dem niedersächsischen Artenschutzleitfaden von 2016 erfüllt.

Die Ergebnisse wurden kartografisch aufbereitet. Die Raumnutzungskarten zeigen, welche Bereiche von den beobachteten Rotmilanen überflogen oder zur Nahrungssuche genutzt wurden.

Brutplätze und mögliche Kollisionsrisiken

Das Gutachten dokumentiert mehrere Rotmilan-Brutvorkommen im weiteren Untersuchungsraum.

Für die damals geplanten Windenergieanlagen lagen zwei Brutplätze innerhalb des nach dem niedersächsischen Leitfaden von 2016 maßgeblichen Prüfradius von 1.500 Metern.

Die Unterschreitung dieses Abstands galt als Hinweis darauf, dass eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegen könnte. Die vertiefende Raumnutzungsanalyse sollte deshalb klären, wie intensiv die betreffenden Landschaftsbereiche tatsächlich genutzt wurden.

Für die Beurteilung war nicht allein die Entfernung zwischen Brutplatz und Windenergieanlage entscheidend. Von Bedeutung waren auch die beobachteten Flugbewegungen, bevorzugte Nahrungshabitate und die räumliche Verteilung der Aktivitäten.

Die damaligen Untersuchungen bilden damit eine wichtige fachliche Grundlage für die spätere Bewertung des Windenergieprojekts.

Schwarzstorch – Flugbewegungen und Nahrungshabitate

Neben dem Rotmilan wurde auch der Schwarzstorch untersucht.

Bereits während der Erfassungen 2020 beobachteten die Gutachter wiederholt Schwarzstörche im Untersuchungsgebiet. Mehrere Flugbewegungen konnten einem bekannten Brutvorkommen im Süntel zugeordnet werden.

Besondere Bedeutung hatten die Waltershagener Bachniederung und die Rodenberger Aue. Die Beobachtungen lieferten Hinweise darauf, dass diese Bereiche regelmäßig als Nahrungshabitate und Flugkorridore genutzt werden könnten.

Im Jahr 2021 wurden die Untersuchungen deshalb fortgesetzt und räumlich erweitert.

Die Gutachter beobachteten unter anderem Schwarzstörche, die sich im Bereich der Bachniederungen aufhielten, dort Nahrung suchten oder zwischen diesen Gebieten und dem Süntel flogen.

Die Untersuchungen verdeutlichen, dass nicht nur die unmittelbare Umgebung eines Brutplatzes für den Artenschutz bedeutsam ist. Auch weiter entfernte Nahrungsgewässer und die Flugverbindungen zwischen verschiedenen Lebensräumen können eine wichtige Rolle spielen.

Raumnutzungskarten als Grundlage der Bewertung

Das avifaunistische Fachgutachten enthält zahlreiche Karten mit dokumentierten Flugbewegungen und Untersuchungsräumen.

Für unsere Dokumentation sind insbesondere die Raumnutzungskarten 08, 09 und 10 von Interesse. Sie stammen aus den Untersuchungen von 2020 und wurden auch den Unterlagen des späteren Genehmigungsverfahrens zugeordnet.

Die Karten zeigen die beobachteten Flugbewegungen innerhalb des damaligen Untersuchungsraums.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Karten die während der Untersuchungstermine festgestellte Raumnutzung dokumentieren. Sie bilden nicht sämtliche Flugbewegungen eines Jahres ab.

Für einen Vergleich mit der aktuellen Planung müssen außerdem die unterschiedlichen Anlagenstandorte und Untersuchungsgebiete berücksichtigt werden.

Von der NWind-Planung zum BayWa-Projekt

Zwischen der ursprünglichen Planung und dem aktuellen Vorhaben liegt eine wesentliche Veränderung.

Während das avifaunistische Fachgutachten aus dem Jahr 2021 noch drei geplante Windenergieanlagen der NWind GmbH berücksichtigt, wurde 2026 eine einzelne Windenergieanlage der BayWa r.e. Wind GmbH genehmigt.

Der neue Standort ist in den aktuellen Genehmigungsunterlagen und in der Schallimmissionsprognose dokumentiert.

Damit stellt sich die Frage, wie die damaligen Untersuchungsräume und Flugbewegungen räumlich zum heute genehmigten Standort liegen.

Die Übersichtskarte aus dem Jahr 2021 und die Standortangaben der aktuellen Genehmigung bieten hierfür eine Grundlage. Ein genauer Vergleich der Positionen und Entfernungen ist jedoch erforderlich, bevor daraus weitergehende Schlussfolgerungen gezogen werden können.

Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde 2026

Das avifaunistische Fachgutachten aus November 2021 wurde auch im aktuellen Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont bezieht sich in ihrer Stellungnahme vom 17. März 2026 auf die vorhandenen Untersuchungen und weitere Erkenntnisse.

Für den Rotmilan dokumentiert die Behörde einen Brutnachweis rund 1.060 Meter nordöstlich der genehmigten Windenergieanlage. Der Standort liegt damit innerhalb des zentralen Prüfbereichs.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten geht die Behörde von einem erhöhten Kollisionsrisiko aus.

Als Schutzmaßnahme wurden deshalb phänologiebedingte Abschaltungen sowie ein zunächst dreijähriges Monitoring vorgesehen.

Auch die Bedeutung der umliegenden Nahrungsgewässer für den Schwarzstorch wird in der behördlichen Stellungnahme ausdrücklich behandelt.

Damit zeigen die Genehmigungsunterlagen, dass die bereits in den Jahren 2020 und 2021 untersuchten Vogelarten auch bei der Genehmigung von 2026 eine wichtige Rolle spielten.

Welche Fragen bleiben offen?

Die vorliegenden Unterlagen dokumentieren umfangreiche Untersuchungen zur Vogelwelt. Zugleich ergeben sich aus der zeitlichen und räumlichen Entwicklung des Vorhabens weitere Fragen.

Von besonderem Interesse ist, in welchem Umfang die damaligen Untersuchungsergebnisse auf den heute genehmigten Anlagenstandort übertragbar sind.

Dafür müssen insbesondere die ursprünglichen Anlagenstandorte, die untersuchten Flugbewegungen und die Lage der neuen Windenergieanlage miteinander verglichen werden.

Auch die Entwicklung der Brutvorkommen zwischen den Untersuchungen 2020/2021 und dem Genehmigungsverfahren 2026 verdient weitere Aufmerksamkeit.

Die Genehmigung enthält Schutzmaßnahmen und Monitoringvorgaben. Welche Erkenntnisse sich daraus im späteren Betrieb ergeben, bleibt abzuwarten.

Unsere Dokumentation soll deshalb nicht nur die ursprünglichen Untersuchungen nachvollziehbar machen, sondern auch die weitere Entwicklung des Vorhabens begleiten.

Avifaunistisches Fachgutachten im Original

Das im November 2021 fertiggestellte Fachgutachten wurde von BMS-Umweltplanung im Auftrag der NWind GmbH erstellt.

Es enthält die Untersuchungsmethoden, Ergebnisse der Brutvogel- und Raumnutzungsanalysen sowie zahlreiche Karten zu den beobachteten Vogelarten und Flugbewegungen.

Avifaunistisches Fachgutachten
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