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Insolvenz trotz garantierter Vergütung

Windrad als Gelddruckmaschine - symbolisch

Gratis ist der Wind, nicht der Gewinn: 
Warum Windkraftunternehmen insolvent werden können

Der Brennstoff kostet nichts, die Vergütung ist über Jahre abgesichert und die Anlagen sollen zwei Jahrzehnte oder länger Strom liefern. Auf den ersten Blick scheint Windenergie daher ein nahezu ideales Geschäftsmodell zu sein. Trotzdem geraten Hersteller, Projektentwickler und Betreiber zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.

Die Insolvenz des international tätigen Windkraftprojektierers Sowitec zeigt, wie schnell selbst ein seit Jahrzehnten bestehendes Unternehmen in Schwierigkeiten geraten kann. Prof. Dr. Oliver Pott geht in seinem Video der Frage nach, wie ein Geschäft mit kostenlosem Wind und staatlich abgesicherter Vergütung überhaupt scheitern kann.

Seine zentrale Erklärung lautet: Kostenlos ist lediglich der Wind. Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb einer Windenergieanlage sind dagegen kapitalintensiv und mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden.

Ein Windrad ist keine Gelddruckmaschine

Windenergie wird häufig mit einem einfachen Geschäftsmodell verbunden: Der Wind steht kostenlos zur Verfügung, die Anlage produziert Strom und für diesen Strom erhält der Betreiber eine über viele Jahre festgelegte Vergütung.

Diese Betrachtung lässt jedoch die hohen Kosten außer Acht. Noch bevor eine Windenergieanlage die erste Kilowattstunde erzeugt, müssen Flächen gesichert, Genehmigungen eingeholt, Gutachten erstellt, Zufahrtswege gebaut und Netzanschlüsse vorbereitet werden. Hinzu kommen die Kosten für Fundament, Turm, Rotorblätter, Generator, Umspannwerk und technische Infrastruktur.

Ein großer Teil dieser Ausgaben muss lange vor der Inbetriebnahme finanziert werden. Verzögert sich das Genehmigungsverfahren oder steigen währenddessen Zinsen, Material- und Baukosten, kann sich die ursprüngliche Kalkulation erheblich verschlechtern. Der kostenlose Wind allein macht eine Windenergieanlage daher noch nicht rentabel.

Wie die Vergütung für neuen Windstrom entsteht

Neue Windenergieprojekte erhalten ihre Vergütung nicht automatisch in einer beliebigen Höhe. Die Förderhöhe wird im Rahmen von Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt.

Projektierer geben dabei an, zu welchem Preis sie bereit sind, Strom aus ihren geplanten Anlagen zu liefern. Den Zuschlag erhalten grundsätzlich diejenigen Projekte, die mit den niedrigsten Vergütungsforderungen auskommen. Das Verfahren ähnelt damit einer umgekehrten Auktion: Nicht das höchste, sondern das niedrigste Angebot gewinnt.

Für Verbraucher und Staat soll dieses Verfahren die Förderkosten begrenzen. Für die Unternehmen entsteht jedoch ein erheblicher Preisdruck. Wer einen Zuschlag erhalten möchte, muss möglichst günstig anbieten. Gleichzeitig muss der gebotene Preis sämtliche Kosten des Projekts abdecken. Dazu gehören unter anderem:

  • Planung und Genehmigung,
  • Kauf und Errichtung der Anlagen,
  • Finanzierungskosten,
  • Pachten für die Grundstücke,
  • Wartung und Reparaturen,
  • Versicherungen,
  • Netzanschluss und technische Betriebsführung,
  • Rückbau und Entsorgung.

Je mehr Projekte an einer Ausschreibung teilnehmen, desto stärker wird der Wettbewerb.

Ein überzeichneter Markt drückt die Preise

Nach den im Video genannten Zahlen wurden bei einer Ausschreibung im Mai 2026 rund 2.500 Megawatt Windenergieleistung ausgeschrieben. Beworben hätten sich jedoch Projekte mit einer Gesamtleistung von mehr als 6.400 Megawatt. Damit war das angebotene Projektvolumen mehr als doppelt so hoch wie die ausgeschriebene Leistung.

Ein solches Überangebot erhöht den Druck auf die Bieter. Projektierer müssen niedrige Preise anbieten, um überhaupt eine Chance auf einen Zuschlag zu haben. Der durchschnittliche Zuschlagswert sei dadurch im Mai 2026 auf 5,06 Cent je Kilowattstunde gefallen. Ein Jahr zuvor habe er noch bei 6,83 Cent gelegen.

Für ein einzelnes Projekt wirkt ein Unterschied von weniger als zwei Cent zunächst gering. Über die gesamte Betriebsdauer einer großen Windenergieanlage können solche Preisunterschiede jedoch einen erheblichen Teil der erwarteten Einnahmen ausmachen. Die Vergütung ist damit zwar langfristig abgesichert. Ob sie ausreicht, um dauerhaft Gewinne zu erzielen, ist damit jedoch noch nicht garantiert.

Was „Realisierung zu Grenzkosten“ bedeutet

Vertreter der Windenergiebranche sprechen laut Pott inzwischen davon, dass Projekte teilweise „zu Grenzkosten“ realisiert werden müssten. Grenzkosten sind vereinfacht gesagt die zusätzlichen Kosten, die unmittelbar durch die Herstellung eines Produkts oder die Durchführung eines Projekts entstehen. Wird ein Windpark nahezu zu diesen Kosten angeboten, bleibt kaum Spielraum für Gewinne, unerwartete Ausgaben oder Verzögerungen.

Das Projekt kann unter günstigen Bedingungen funktionieren. Treten jedoch zusätzliche Belastungen auf, fehlt der finanzielle Puffer. Die staatlich abgesicherte Vergütung schützt einen Betreiber also nicht automatisch vor Verlusten. Sie sichert lediglich den Preis ab, zu dem der erzeugte Strom vergütet wird. Die tatsächlichen Kosten des Projekts bleiben weiterhin beim Unternehmen.

Die entscheidende Kennzahl: die Umsatzrendite

Um die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens beurteilen zu können, betrachtet Pott insbesondere die Umsatzrendite. Sie zeigt, welcher Anteil des Umsatzes nach Abzug aller Kosten als Gewinn verbleibt. Erzielt ein Unternehmen beispielsweise mit einem Euro Umsatz einen Gewinn von vier Cent, beträgt die Umsatzrendite vier Prozent.

Im Video wird der Windkraftanlagenhersteller Nordex als Beispiel genannt. Das Unternehmen habe 2025 einen Umsatz von rund 7,6 Milliarden Euro erzielt. Die Nettoumsatzrendite habe jedoch lediglich bei etwa 3,6 Prozent gelegen. Von einem Euro Umsatz blieben damit rechnerisch nur rund dreieinhalb Cent als Gewinn übrig.

Auch andere große Hersteller arbeiten nach dieser Darstellung mit vergleichsweise geringen Margen. Für Vestas nennt Pott eine operative Marge von 5,7 Prozent im Jahr 2025. Zwei Jahre zuvor habe diese noch bei minus elf Prozent gelegen. Die Siemens-Windkraftsparte Siemens Gamesa habe in einem Geschäftsjahr sogar einen Verlust von rund 1,7 Milliarden Euro verzeichnet.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass selbst große Hersteller nicht automatisch hohe Gewinne erzielen. Schon geringe Veränderungen bei Kosten, Preisen oder Aufträgen können das Ergebnis deutlich beeinflussen.

Der Öltanker mit wenig Wasser unter dem Kiel

Pott vergleicht die wirtschaftliche Lage mit einem voll beladenen Öltanker, der nur wenige Zentimeter Wasser unter dem Kiel hat. Solange die See ruhig bleibt, kann der Tanker weiterfahren. Bereits eine kleine Welle reicht jedoch aus, damit er den Grund berührt.

Ähnlich verhält es sich bei einem kapitalintensiven Unternehmen mit geringer Gewinnmarge. Solange alle Projekte planmäßig verlaufen, Zinsen und Materialpreise stabil bleiben und Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, kann das Geschäftsmodell funktionieren. Doch bereits einzelne Störungen können den Gewinn vollständig aufzehren:

  • Stahl, Kupfer oder Beton werden teurer.
  • Kreditzinsen steigen.
  • Lieferketten verzögern sich.
  • Genehmigungen werden später erteilt.
  • Netzanschlüsse stehen nicht rechtzeitig zur Verfügung.
  • Projektpartner zahlen offene Forderungen verspätet oder gar nicht.

Bei einer Umsatzrendite von nur drei oder vier Prozent muss sich der Gewinn nicht lediglich halbieren. Eine vergleichsweise geringe Kostensteigerung kann aus einem profitablen Projekt unmittelbar ein Verlustgeschäft machen.

Hohe Fixkosten verstärken das Risiko

In der Betriebswirtschaftslehre wird dieser Zusammenhang als Hebel- oder Leverage-Effekt beschrieben. Windkraftunternehmen benötigen viel Kapital. Sie finanzieren Personal, Projektentwicklung, Gutachten, Grundstücksrechte, Technik und Bauleistungen teilweise über Jahre, bevor ein Windpark Einnahmen erzielt.

Diese hohen Fixkosten laufen weiter, auch wenn sich einzelne Projekte verzögern. Je größer der fremdfinanzierte Anteil eines Projekts ist, desto stärker wirken sich steigende Zinsen oder ausbleibende Einnahmen aus. Der wirtschaftliche Hebel funktioniert dabei in beide Richtungen. Läuft alles wie geplant, kann ein Unternehmen mit vergleichsweise wenig Eigenkapital große Projekte umsetzen. Treten Probleme auf, können dieselben Finanzierungsstrukturen Verluste beschleunigen.

Warum Sowitec in die Insolvenz geriet

Sowitec wurde 1993 gegründet und entwickelte über Jahrzehnte Wind- und Solarprojekte in zahlreichen Ländern. Das Unternehmen war damit kein junges Start-up, sondern ein erfahrener internationaler Projektentwickler. Nach der Darstellung im Video geriet Sowitec wegen ausstehender Zahlungen aus zwei Projekten in Mexiko und Kolumbien in Schwierigkeiten. Dabei soll es sich um einen Betrag im oberen einstelligen Millionenbereich gehandelt haben.

Gemessen an der langjährigen Tätigkeit und dem internationalen Projektvolumen erscheint dieser Betrag zunächst nicht außergewöhnlich hoch. Bei knappen Margen, hohen laufenden Kosten und einer angespannten Finanzierung kann eine solche offene Forderung jedoch ausreichen, um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu gefährden.

Die Insolvenz zeigt damit, wie empfindlich kapitalintensive Geschäftsmodelle auf einzelne Zahlungsausfälle reagieren können. Nicht unbedingt die langfristige Auftragslage entscheidet über die Insolvenz, sondern die Frage, ob ein Unternehmen seine aktuell fälligen Rechnungen bezahlen kann.

Was die Ausschreibungsdaten über die Unsicherheit verraten

Pott verweist außerdem auf Zuschläge, die unter einem sogenannten Widerrufsvorbehalt stehen. Ein solcher Vorbehalt bedeutet vereinfacht, dass ein Projekt zwar einen Zuschlag erhalten hat, seine endgültige Umsetzung aber noch nicht vollständig gesichert ist. Der Projektierer behält sich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, das Vorhaben nicht zu realisieren.

Im Video wird dies als Zeichen wachsender Unsicherheit interpretiert. Unternehmen bewerben sich zwar um einen Zuschlag, sind aber möglicherweise nicht sicher, ob sie das Projekt zu den angebotenen Bedingungen tatsächlich wirtschaftlich umsetzen können. Das kann verschiedene Gründe haben. Nach der Ausschreibung können sich Finanzierungskosten, Anlagenpreise oder technische Voraussetzungen verändern. Auch neue Auflagen oder Verzögerungen können die Kalkulation gefährden.

Ein niedriger Zuschlagswert ist daher nicht automatisch ein Beweis dafür, dass ein Projekt besonders effizient ist. Er kann auch bedeuten, dass sehr knapp kalkuliert wurde.

Droht eine größere Insolvenzwelle?

Aus einer einzelnen Unternehmensinsolvenz lässt sich noch keine allgemeine Insolvenzwelle ableiten. Pott sieht jedoch mehrere Anzeichen für eine angespannte wirtschaftliche Lage: Die Ausschreibungen sind stark überzeichnet, die Zuschlagswerte sinken und zahlreiche Projekte werden mit geringen wirtschaftlichen Reserven kalkuliert. Gleichzeitig bleiben Finanzierung, Materialbeschaffung und Projektentwicklung teuer.

Dennoch ist nicht jedes Windenergieunternehmen gleichermaßen gefährdet. Entscheidend sind die jeweiligen Standorte, die Finanzierung, die Höhe des Eigenkapitals, die vertragliche Absicherung und die Qualität des Projektmanagements. Windparks an ertragreichen Standorten können auch bei niedrigeren Vergütungen wirtschaftlich betrieben werden. Unternehmen mit ausreichender Kapitalausstattung können Verzögerungen und Kostensteigerungen besser überstehen.

Problematisch wird es vor allem für Projektierer, die bereits unter normalen Bedingungen am wirtschaftlichen Limit arbeiten. Insofern können Insolvenzen auch eine Folge des Wettbewerbs sein: Unternehmen mit tragfähigen Projekten bleiben bestehen, während zu knapp kalkulierte oder schlecht finanzierte Vorhaben ausscheiden.

Was geschieht bei der Insolvenz eines Betreibers?

Viele Grundstückseigentümer und Anwohner fragen sich, was mit einer Windenergieanlage geschieht, wenn die Betreibergesellschaft insolvent wird. Eine Insolvenz bedeutet zunächst nicht automatisch, dass die Anlage stillgelegt oder abgebaut wird. Ein Windrad ist ein wirtschaftlicher Vermögenswert. Solange die Anlage Strom erzeugt und Einnahmen erwirtschaftet, kann sie von einem Insolvenzverwalter weiterbetrieben oder an einen neuen Eigentümer verkauft werden.

Der Betrieb kann somit unabhängig vom ursprünglichen Unternehmen fortgesetzt werden. Schwieriger wird es, wenn eine Anlage technisch nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann oder am Ende ihrer genehmigten Laufzeit zurückgebaut werden muss.

Rückstellungen für den späteren Rückbau

Seriöse Betreiber bilden während des Betriebs Rückstellungen für den späteren Rückbau. Rückstellungen sind bilanzielle Verpflichtungen für Ausgaben, die voraussichtlich erst in der Zukunft entstehen. Der Betreiber berücksichtigt damit bereits während der Laufzeit, dass die Anlage eines Tages demontiert, das Fundament zumindest entsprechend den Genehmigungsauflagen entfernt und das Grundstück wiederhergestellt werden muss.

Eine Rückstellung ist allerdings nicht automatisch ein gesondertes Bankkonto, auf dem der gesamte Rückbaubetrag angespart wird. Sie ist zunächst ein Posten in der Bilanz des Unternehmens. Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stellt sich daher die Frage, ob tatsächlich genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Rückbaubürgschaften sollen Behörden und Eigentümer schützen

Neben den bilanziellen Rückstellungen verlangen Genehmigungsbehörden in der Regel eine Sicherheitsleistung für den Rückbau. Diese kann beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt werden. Kann oder will der Betreiber seine Verpflichtung später nicht erfüllen, soll die Behörde auf die Sicherheit zurückgreifen können.

Pott nennt als verbreitete Faustregel einen Betrag von ungefähr 1.000 Euro je Meter Nabenhöhe. Die tatsächlich erforderliche Sicherheitsleistung hängt jedoch von der Genehmigung, der Anlagenart, der Rückbaukalkulation und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Bürgschaft existiert. Auch ihre Höhe und regelmäßige Anpassung an tatsächliche Rückbaukosten sind wichtig. Steigende Preise für Bauleistungen, Transporte und Entsorgung können dazu führen, dass eine vor vielen Jahren festgelegte Sicherheit später nicht mehr ausreicht.

Ein Restrisiko bleibt bestehen

Die Insolvenz eines Betreibers führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Allgemeinheit für den Rückbau zahlen muss. Häufig kann die Anlage verkauft und weiterbetrieben werden. Für den späteren Rückbau bestehen zudem Genehmigungsauflagen und Sicherheitsleistungen.

Vollständig ausgeschlossen ist ein finanzielles Restrisiko dennoch nicht. Reicht eine Bürgschaft nicht aus, fehlen verwertbare Vermögenswerte und kann kein weiterer Verantwortlicher herangezogen werden, können komplizierte Haftungsfragen entstehen. Auch Grundstückseigentümer sollten deshalb genau prüfen, welche Verpflichtungen im Nutzungs- oder Pachtvertrag vereinbart wurden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betreibergesellschaft sowie die Absicherung des Rückbaus sind damit bereits vor Abschluss eines Vertrages von großer Bedeutung.

Gratis ist der Wind – teuer ist das Gesamtsystem

Die Insolvenz von Sowitec widerspricht nicht der Tatsache, dass Wind als Energiequelle kostenlos zur Verfügung steht. Sie zeigt vielmehr, dass der Brennstoff nur ein kleiner Teil der wirtschaftlichen Gesamtrechnung ist.

Windenergie ist ein kapitalintensives Geschäft. Hohe Anfangsinvestitionen treffen auf lange Genehmigungszeiten, schwankende Baukosten, steigende Zinsen und einen starken Preisdruck in den Ausschreibungen.

Die staatlich abgesicherte Vergütung schafft Planungssicherheit auf der Einnahmeseite. Sie garantiert jedoch keinen Gewinn. Wird der Zuschlagswert durch intensiven Wettbewerb bis an die Kostengrenze gedrückt, reicht bereits eine geringe Störung aus, um ein Projekt oder sogar ein ganzes Unternehmen in Schwierigkeiten zu bringen.

Das Bild von der Windenergieanlage als Gelddruckmaschine greift deshalb zu kurz. Gratis ist der Wind. Planung, Technik, Finanzierung, Betrieb und Rückbau sind es nicht.

Zum Video

Windenergie: Wer trägt langfristig Verantwortung?

Nicht jedes Windenergieprojekt bleibt dauerhaft im Eigentum des Projektentwicklers. Häufig werden Anlagen nach Genehmigung oder Inbetriebnahme an andere Betreiber oder Investoren verkauft. Am Beispiel des Projekts Eimbeckhausen beleuchtet unser Beitrag, warum Transparenz und klare Verantwortlichkeiten für Bürger und Kommunen von großer Bedeutung sind.

BayWa-Windrad

Titelbild: magnific.com KI generiert – symbolisch für Gelddruckmaschine.

Schlagworte: #Energiepolitik#Windkraft#Energiewende#EEG#Subventionen#Windenergie

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