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Windkraft im Wahlkampf

Windpark und Abendhimmel
Muss der Ausbau tatsächlich immer weitere Landschaftsräume beanspruchen? (Quelle: magnific.com/pvproductions).

NDR: Windkraft wird zum Wahlkampfthema

Der Beitrag von Hallo Niedersachsen vom 21. August 2026 zeigt die Konflikte um den weiteren Windenergieausbau in den Landkreisen Lüneburg und Harburg. Bürgerinitiativen und Kommunen warnen vor einer übermäßigen Belastung einzelner Gemeinden, während der Bauernverband die wirtschaftlichen Chancen hervorhebt.

Lueneburg: Windkraft Wahlkampfthema mit Konfliktpotenzial NDR

© 2026 NDR Hallo Niedersachsen – Bild: Screenshot aus Video.

Das Video bildet den Ausgangspunkt für unsere nachfolgende kritische Einordnung.

Windkraft im Landkreis Lüneburg – wer profitiert, wer trägt die Kosten?

NDR-Beitrag zeigt wachsenden Widerstand – die wirtschaftliche Seite der Windenergie bleibt jedoch weitgehend ausgeblendet

Ein Beitrag des NDR-Magazins Hallo Niedersachsen vom 21. August 2026 zeigt, wie stark der weitere Ausbau der Windenergie inzwischen auch im Landkreis Lüneburg zum kommunalpolitischen Konfliktthema geworden ist. Unter dem Titel „Lüneburg: Windkraft – Wahlkampfthema mit Konfliktpotenzial“ kommen Bürgerinitiativen, Kommunalpolitiker und Vertreter des Bauernverbandes zu Wort.

Der Beitrag macht deutlich: Die Auseinandersetzung dreht sich längst nicht mehr um die grundsätzliche Frage, ob erneuerbare Energien genutzt werden sollen. Es geht zunehmend um die Dimension des weiteren Ausbaus, um die Belastung einzelner Gemeinden – und nicht zuletzt um erhebliche wirtschaftliche Interessen.

Bis zu zwölf Prozent einer Gemeindefläche für Windenergie

Nach Angaben des NDR gibt es in Niedersachsen bereits mehr als 6.000 Windenergieanlagen. Nach den bisherigen Planungen könnten fast 1.400 weitere hinzukommen. Der Landkreis Lüneburg gehört dabei zu den Regionen mit besonders hohen Flächenanteilen. Rund vier Prozent der Landkreisfläche sollen für Windenergie vorgesehen werden. In einzelnen Gemeinden wie Thomasburg soll der Anteil sogar bei etwa zwölf Prozent liegen.

Dort formiert sich Widerstand. Doreen Vetter von der Bürgerinitiative GegenWind Thomasburg betont im NDR-Beitrag, man sei nicht grundsätzlich gegen erneuerbare Energien. Notwendig sei jedoch ein „gesunder Mix“. Statt immer neue Standorte zu erschließen, müsse stärker geprüft werden, welches Potenzial das Repowering bestehender Anlagen bietet.

Damit wird eine Frage angesprochen, die in der politischen Diskussion häufig zu kurz kommt: Muss der Ausbau tatsächlich immer weitere Landschaftsräume beanspruchen – oder lässt sich ein erheblicher Teil zusätzlicher Leistung durch leistungsfähigere Anlagen an bereits vorhandenen Standorten erreichen?

Salzhausen rechnet mit rund 100 Windenergieanlagen

Noch deutlicher wird die Dimension im benachbarten Landkreis Harburg. Dort ist das Raumordnungs­verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Samtgemeinde Salzhausen rechnet nach dem gegenwärtigen Planungsstand mit ungefähr 100 Windenergieanlagen von bis zu 250 Metern Höhe. Rund neun Prozent der Samtgemeindefläche könnten betroffen sein. Der Bürgermeister bezeichnet diese Größenordnung im NDR-Beitrag als „viel zu viel“ und fordert eine Begrenzung auf maximal fünf Prozent.

Damit zeigt sich ein grundsätzliches Problem der Flächenziele: Prozentwerte wirken abstrakt, solange sie auf Landes- oder Landkreisebene betrachtet werden. Ihre konkreten Auswirkungen zeigen sich jedoch erst vor Ort. Dort können sich Vorranggebiete räumlich konzentrieren und einzelne Gemeinden erheblich stärker treffen als andere.

Bauernverband sieht „Riesenchance“ für den ländlichen Raum

Eine deutlich andere Perspektive vertritt im NDR-Beitrag der Bauernverband Nordostniedersachsen. Sein Geschäftsführer bezeichnet den Ausbau der erneuerbaren Energien als große Chance für den ländlichen Raum und erklärt:

„Der Strom aus erneuerbaren Energien ist die günstigste Art, Strom zu erzeugen.“

Genau diese häufig wiederholte Aussage bedarf jedoch einer entscheidenden Ergänzung. Windenergie kann bei einer Betrachtung der reinen Stromgestehungskosten einer Anlage vergleichsweise günstig sein. Daraus folgt aber keineswegs automatisch, dass ein stark auf wetterabhängiger Wind- und Solarstromerzeugung beruhendes Gesamtsystem ebenfalls die günstigste Form der Stromversorgung darstellt. Denn Strom muss nicht nur erzeugt werden. Er muss jederzeit dort verfügbar sein, wo er benötigt wird.

Erzeugungskosten sind nicht gleich Systemkosten

Windenergieanlagen erzeugen Strom abhängig vom Wetter und nicht entsprechend dem aktuellen Strombedarf. Mit zunehmendem Ausbau steigen deshalb die Anforderungen an das gesamte Stromsystem. Dazu gehören der Ausbau der Übertragungsnetze von Nord nach Süd ebenso wie erhebliche Investitionen in die regionalen Verteilnetze. Die Bundesnetzagentur weist selbst darauf hin, dass viele Verteilernetze ausgebaut und digitalisiert werden müssen, um den regional erzeugten erneuerbaren Strom aufnehmen und weitertransportieren zu können.

Hinzu kommen Redispatch-Maßnahmen. Bei Netzengpässen müssen Kraftwerke und erneuerbare Erzeugungsanlagen gezielt hoch- oder heruntergeregelt werden. Die Bundesnetzagentur bestätigt ausdrücklich, dass die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien die Lastflüsse verändert und Eingriffe in den Netzbetrieb erforderlich macht.

Für den Winter 2025/2026 bestätigte die Behörde darüber hinaus einen Bedarf an Netzreservekraftwerken von rund 6.500 Megawatt. Ein Teil dieser Reserve wird sogar durch Kraftwerke im Ausland bereitgestellt. Die Kosten für Vorhaltung und Einsatz werden über die Netzentgelte finanziert. Auch wenn Netzausbau und optimierte Betriebsführung den Redispatch künftig reduzieren sollen, verschwinden diese Systemkosten damit nicht.

Auch die Systemstabilität verursacht zusätzlichen Aufwand

Noch grundsätzlicher ist die Frage der Netzstabilität. Der Systemstabilitätsbericht 2025 der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber untersucht ausdrücklich die Folgen des starken Ausbaus erneuerbarer Energien und des gleichzeitigen Rückgangs konventioneller Kraftwerkskapazitäten.

Die Bundesnetzagentur kommt in ihrer Bewertung zu einem bemerkenswert eindeutigen Ergebnis: Für den Zeitraum 2027 bis 2037 sei eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen erforderlich, um das Stromsystem stabil betreiben zu können. Benötigt werden unter anderem Momentanreserve, Blindleistung, netzbildende Eigenschaften, zusätzliche technische Betriebsmittel und flexible Back-up-Kraftwerke. Die Bundesnetzagentur fordert ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für deren weiteren Zubau.

Die Aussage, Windenergie sei schlicht die „günstigste Art, Strom zu erzeugen“, greift deshalb erheblich zu kurz. Entscheidend für Verbraucher und Volkswirtschaft sind nicht allein die Kosten einer Kilowattstunde am Windrad, sondern die Kosten einer zuverlässigen, steuerbaren und stabilen Stromversorgung rund um die Uhr.

EEG-Förderung wird inzwischen aus dem Bundeshaushalt finanziert

Auch die Finanzierung der erneuerbaren Stromerzeugung gehört in eine vollständige Kostenbetrachtung. Die frühere EEG-Umlage auf der Stromrechnung wurde abgeschafft. Die Finanzierung ist damit jedoch nicht verschwunden, sondern wurde verlagert.

Seit 2025 werden die Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber zur Finanzierung der EEG-Förderung unmittelbar aus dem Bundeshaushalt geleistet. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums betrugen diese Ausgaben allein im Jahr 2025 16,5 Milliarden Euro.

Die Kosten erscheinen damit nicht mehr als EEG-Umlage auf der Stromrechnung – sie werden jedoch weiterhin von der Allgemeinheit getragen, nun über den Bundeshaushalt.

Hohe Pachteinnahmen – ein wirtschaftliches Interesse, das erwähnt werden sollte

Eine weitere wirtschaftliche Dimension kommt im NDR-Beitrag nur am Rande vor. Der Bauernverband Nordostniedersachsen plant Windparks für Flächeneigentümer wie Landwirte, Kommunen, Kirchen und Privatpersonen. Damit bestehen nachvollziehbare wirtschaftliche Interessen am weiteren Ausbau.

Wie wir auf unserer Website bereits in verschiedenen Beiträgen aufgezeigt haben, haben die Pachtzahlungen für Windenergieflächen inzwischen Größenordnungen erreicht, die mit einer normalen landwirtschaftlichen Flächennutzung kaum noch vergleichbar sind.

Fachveröffentlichungen nennen Pachtangebote von 70.000 Euro bis deutlich über 100.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr. In veröffentlichten Berechnungsbeispielen werden ebenfalls jährliche Pachten von 100.000 Euro angesetzt.

Bei Vertragslaufzeiten von 20, 25 oder sogar 30 Jahren können daraus erhebliche Einnahmen entstehen. Diese Einnahmen sind für die betreffenden Grundstückseigentümer vollkommen legitim. Sie gehören aber zur Bewertung der Interessenlage dazu. Denn während einzelne Eigentümer über Jahrzehnte sechsstellige jährliche Pachteinnahmen erzielen können, tragen Landschaftsveränderungen, Schallimmissionen, Infrastrukturmaßnahmen und andere Auswirkungen eines Windparks die Menschen im gesamten Umfeld.

Nutzen und Belastungen sind ungleich verteilt

Damit bekommt der Satz des Bauernverbandes, Windenergie sei eine „Riesenchance“ für den ländlichen Raum, eine weitere Dimension. Für Grundstückseigentümer, auf deren Flächen Windenergieanlagen errichtet werden, kann sie tatsächlich eine außergewöhnlich große wirtschaftliche Chance darstellen. Auch Kommunen können durch Pachten, Gewerbesteuer und Beteiligungsmodelle Einnahmen erzielen.

Für Anwohner, deren Grundstücke keine entsprechenden Einnahmen generieren, stellt sich die Bilanz dagegen möglicherweise vollkommen anders dar. Gerade deshalb sollte bei der politischen Diskussion transparent zwischen privatwirtschaftlichem Nutzen, kommunalen Einnahmen und volkswirtschaftlichen Kosten unterschieden werden.

Die entscheidende Frage wird vor Ort gestellt

Der NDR-Beitrag zeigt einen Konflikt, der in Niedersachsen in den kommenden Jahren vermutlich weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die Bürgerinitiative in Thomasburg und die Verantwortlichen in Salzhausen stellen dabei keine grundsätzlich neue Frage. Es ist dieselbe Frage, die inzwischen in vielen ländlichen Regionen gestellt wird:

Wie viel Windenergie verträgt eine einzelne Gemeinde – und wer entscheidet über das richtige Maß?

Flächenziele allein beantworten diese Frage nicht. Wenn in einzelnen Gemeinden neun oder sogar zwölf Prozent der Gesamtfläche für Windenergie vorgesehen werden und gleichzeitig Anlagenhöhen von rund 250 Metern erreicht werden, können die Auswirkungen nicht allein mit landesweiten Ausbauzielen begründet werden.

Zu einer ehrlichen Abwägung gehören Landschaft und Natur, Lebensqualität und kommunale Entwicklung ebenso wie Energieerzeugung, Netzstabilität und Wirtschaftlichkeit. Und sie erfordert Transparenz darüber, wer vom Ausbau finanziell profitiert und welche Kosten von der Allgemeinheit getragen werden.

Gerade diese Gesamtbetrachtung fehlt häufig, wenn Windenergie pauschal als die „günstigste Art der Stromerzeugung“ bezeichnet wird.

Bürgerinitiative GegenWind Thomasburg

Die im März 2025 gegründete Bürgerinitiative GegenWind Gemeinde Thomasburg setzt sich für mehr Transparenz, frühzeitige Information und eine echte Beteiligung der Bevölkerung bei den Windenergieplanungen ein. Auf ihrer Website informiert die BI über die geplanten Vorrangflächen, bestehende und weitere Windenergieanlagen sowie ihre Kritik an der bisherigen Planung und Bürgerbeteiligung.

gegenwind-thomasburg.de
Schlagworte: #Energiepolitik#Windkraft#Energiewende#EEG#Subventionen#Windenergie

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